Ratgeber · Stand: Oktober 2026
JVEG für Dolmetscher und Übersetzer: Honorar, Anschläge und Beispiele 2026
Dolmetscher erhalten nach dem JVEG 93 € je Stunde (§ 9 Abs. 5). Übersetzer erhalten 1,95 € je angefangene 55 Anschläge, wenn der Text editierbar vorliegt, sonst 2,15 € (§ 11). Bei erschwerten Texten sind es 2,15 € und 2,30 €. Je Auftrag gibt es mindestens 20 €.[1] Diese Sätze gelten seit dem 1. Juni 2025.[3]
Wann gilt das JVEG für Dolmetscher und Übersetzer?
Das JVEG gilt, wenn Sie ein Gericht, die Staatsanwaltschaft, eine Finanzbehörde im eigenen Ermittlungsverfahren, eine Bußgeldbehörde oder ein Gerichtsvollzieher heranzieht.[1] Dasselbe gilt, wenn die Polizei Sie im Auftrag oder mit Billigung der Staatsanwaltschaft hinzuzieht (§ 1 Abs. 3).[1] Den Anspruch hat, wer beauftragt wurde. Wird ein Büro beauftragt und arbeitet eine Mitarbeiterin, steht die Vergütung dem Büro zu.[1]
Die Vergütung besteht aus dem Honorar, den Fahrtkosten, dem Aufwand für Tagegeld und Übernachtung sowie dem Ersatz sonstiger Auslagen (§ 8 Abs. 1).[1]
Wie hoch ist der Stundensatz für Dolmetscher?
Das Honorar beträgt 93 € für jede Stunde (§ 9 Abs. 5 Satz 1).[1] Vor dem 1. Juni 2025 waren es 85 €.[3] Die Erhöhung kam mit dem KostBRÄG 2025.[4] Für Aufträge, die vor diesem Tag erteilt wurden, gilt weiter der alte Satz (§ 24).[1] Den gleichen Satz erhält die Protokollperson nach § 613 Abs. 2 ZPO (§ 9 Abs. 7).[1]
Bezahlt wird die erforderliche Zeit, einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten (§ 8 Abs. 2).[1] Die Wartezeit vor dem Sitzungssaal zählt also mit. Für die letzte angefangene Stunde gilt: Mehr als 30 Minuten zählen voll, sonst gibt es die Hälfte.
| Erforderliche Zeit | Abgerechnet | Honorar |
|---|---|---|
| 45 Min. | 1,0 Std. | 93,00 € |
| 1 Std. 20 Min. | 1,5 Std. | 139,50 € |
| 3 Std. 35 Min. | 4,0 Std. | 372,00 € |
| 5 Std. 15 Min. | 5,5 Std. | 511,50 € |
Gibt es einen Zuschlag für Nacht und Wochenende?
Ja. Zwischen 23 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erhöht sich das Honorar um 20 Prozent (§ 9 Abs. 6).[1] Voraussetzung ist, dass die heranziehende Stelle feststellt, dass Sie zu dieser Zeit tätig sein mussten. Das betrifft etwa nächtliche Vernehmungen nach einer Festnahme. Zwei Stunden mit Zuschlag ergeben 2 × 93 € × 1,2 = 223,20 €.
Was ist die Ausfallentschädigung?
Wird ein Termin aufgehoben, zu dem Sie geladen waren, erhalten Sie eine Ausfallentschädigung, wenn drei Bedingungen erfüllt sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2):[1]
- Die Aufhebung lag nicht an Ihnen.
- Man hat Ihnen die Aufhebung erst am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor mitgeteilt.
- Sie versichern, wie hoch Ihr Einkommensverlust durch die Aufhebung ist.
Die Entschädigung ist auf das Honorar für zwei Stunden begrenzt, also auf höchstens 186 €.[1] Sie ersetzt nur Ihren tatsächlichen Verlust. Hatten Sie für den Tag einen anderen Auftrag abgesagt, beziffern Sie diesen Ausfall.
Wie wird eine Übersetzung abgerechnet? § 11 JVEG
Schriftliche Übersetzungen werden nach angefangenen 55 Anschlägen bezahlt. Der Satz hängt davon ab, ob Sie den Text editierbar erhalten haben und ob die Übersetzung besonders erschwert ist.[2]
| Je angefangene 55 Anschläge | Editierbar | Nicht editierbar |
|---|---|---|
| Normal | 1,95 € | 2,15 € |
| Besonders erschwert | 2,15 € | 2,30 € |
Besonders erschwert ist eine Übersetzung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 etwa bei vielen Fachausdrücken, schwer lesbarem Text, besonderer Eile oder einer in Deutschland selten vorkommenden Sprache.[1]
Was zählt als Anschlag? Maßgeblich ist der Text in der Zielsprache. Nur wenn allein die Ausgangssprache lateinische Schrift verwendet, zählt der Ausgangstext.[1] Wäre das Zählen unverhältnismäßig aufwendig, wird nach Zeilen geschätzt, mit der durchschnittlichen Zahl der Anschläge je Zeile.[1]
Mehrere Texte? Jeder Text wird gesondert berechnet. Für eine oder mehrere Übersetzungen aus demselben Auftrag gibt es aber mindestens 20 € (§ 11 Abs. 3).[1]
Prüfen statt übersetzen. Prüfen Sie Schriftstücke oder Telekommunikationsaufzeichnungen nur auf bestimmte Inhalte, ohne schriftlich zu übersetzen, oder fertigen Sie ein Wortprotokoll aus einer Aufzeichnung, erhalten Sie den Stundensatz eines Dolmetschers (§ 11 Abs. 4).[1]
Welche Auslagen dürfen Sie abrechnen?
- Fahrtkosten: 0,42 € je Kilometer mit dem eigenen Auto, dazu Parkentgelte. Mit Bahn oder Bus die tatsächlichen Kosten bis zur ersten Klasse (§ 5).[1]
- Tagegeld und Übernachtung: nach dem Einkommensteuergesetz und dem Bundesreisekostengesetz, wenn Sie außerhalb Ihrer Gemeinde tätig werden (§ 6).[1]
- Kopien und Dateien: 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 €, Dateien 1,50 € je Datei, höchstens 5 € je Arbeitsgang (§ 7).[1]
- Post und Telefon: Übersetzer können statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von 20 Prozent des Honorars verlangen, höchstens 15 €. Dolmetscher nennt § 12 Abs. 1 Nr. 5 dabei nicht, sie rechnen tatsächliche Kosten ab.[1]
- Umsatzsteuer: wird erstattet, außer Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (§ 12 Abs. 1 Nr. 4).[1]
Bis wann müssen Sie abrechnen?
Binnen drei Monaten, sonst erlischt der Anspruch (§ 2 Abs. 1).[1] Beim Dolmetschen beginnt die Frist mit dem Ende der Zuziehung, bei der Übersetzung mit dem Eingang der Übersetzung bei der beauftragenden Stelle. Werden Sie im selben Verfahren und Rechtszug mehrfach herangezogen, zählt die letzte Heranziehung.[1] Die Frist lässt sich auf begründeten Antrag verlängern.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Hauptverhandlung beim Amtsgericht
Die Verhandlung dauert 3 Stunden 40 Minuten. Dazu kommen 70 Minuten Fahrt und 25 Minuten Wartezeit, zusammen 5 Stunden 15 Minuten. Sie fahren 46 km mit dem eigenen Auto.
| Honorar 5,5 Std. × 93 € | 511,50 € |
| Fahrtkosten 46 km × 0,42 € | 19,32 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 100,86 € |
| Gesamt | 631,68 € |
Beispiel 2: Übersetzung eines Urteils
Der deutsche Text kommt als Word-Datei, die Übersetzung hat 12.500 Anschläge. Das sind 228 angefangene Einheiten zu je 55 Anschlägen.
| Honorar 228 × 1,95 € | 444,60 € |
| Pauschale Post und Telefon, gedeckelt | 15,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 87,32 € |
| Gesamt | 546,92 € |
Kommt derselbe Text nur als Papierkopie, gilt der Satz von 2,15 €. Das Honorar steigt dann auf 490,20 €, gesamt 601,19 €.
Beispiel 3: Kurze Bescheinigung
Eine Übersetzung mit 400 Anschlägen ergibt 8 Einheiten, also 15,60 €. Weil das Mindesthonorar 20 € beträgt, rechnen Sie 20 € ab. Mit Pauschale von 4,00 € und 19 % Umsatzsteuer sind es 28,56 €.
Alle Beispiele wurden mit dem JVEG-Rechner von Taktwert gerechnet, Sätze ab 1. Juni 2025.
So hilft Taktwert Dolmetschern und Übersetzern
Taktwert ist eine Desktop-App für Windows und Mac, ohne Cloud. Das Profil für Dolmetscher und Übersetzer rechnet Einsätze mit 93 € je Stunde ab. Übersetzungen je Anschlag rechnen Sie über den JVEG-Gebührenrechner, mit Mindesthonorar und Pauschale. Die Rechnung enthält alle Pflichtangaben und ist zugleich eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format.
Für eine Person ist Taktwert kostenlos. Im Team kostet Premium 39 € je Platz und Jahr zzgl. USt. Gebühren nach dem österreichischen GebAG kennt Taktwert nicht.
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir unter support@taktwert.de.
Wie viel verdient ein Dolmetscher nach JVEG pro Stunde?
Seit dem 1. Juni 2025 beträgt das Honorar 93 € je Stunde (§ 9 Abs. 5 JVEG).[1] Mit 20 Prozent Zuschlag für Nacht, Sonn- und Feiertage sind es 111,60 €, wenn die Stelle die Notwendigkeit feststellt.
Was kostet eine Übersetzung nach JVEG je Zeile?
Das JVEG rechnet nicht nach Zeilen, sondern nach angefangenen 55 Anschlägen: 1,95 € bei editierbarem Text, sonst 2,15 €. Bei besonders erschwerten Texten 2,15 € und 2,30 €.[1]
Zählen Fahrt- und Wartezeiten beim Dolmetschen?
Ja. Das Honorar gilt für die erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten (§ 8 Abs. 2 JVEG).[1]
Was bekomme ich, wenn der Termin kurzfristig abgesagt wird?
Eine Ausfallentschädigung bis zur Höhe von zwei Stundenhonoraren, also bis 186 €. Die Absage muss am Terminstag oder an einem der zwei Tage davor kommen, darf nicht an Ihnen liegen, und Sie müssen Ihren Verdienstausfall versichern (§ 9 Abs. 5 JVEG).[1]
Gibt es ein Mindesthonorar für Übersetzungen?
Ja. Für eine oder mehrere Übersetzungen aus demselben Auftrag erhalten Sie mindestens 20 € (§ 11 Abs. 3 JVEG).[1]
Dürfen Dolmetscher die Pauschale für Post und Telefon berechnen?
Nach dem Wortlaut von § 12 Abs. 1 Nr. 5 JVEG steht die Pauschale nur Sachverständigen und Übersetzern zu. Dolmetscher rechnen die tatsächlichen Kosten ab.[1]
Taktwert selbst ausprobieren
Für eine Person kostenlos, ohne Grenzen bei Mandanten und Rechnungen. Für Mac und Windows, ohne Cloud. Im Team 39 € je Platz und Jahr zzgl. USt.
Weiterlesen
Quellen
Stand: Oktober 2026. Abgerufen am 8. Oktober 2026.
- JVEG, Gesetzestext, Stand: zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 8.12.2025 I Nr. 318: gesetze-im-internet.de/jveg (§§ 1, 2, 5 bis 9, 11, 12, 24)
- JVEG, § 11 Honorar für Übersetzer: gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html
- UEPO, Neue JVEG-Sätze gelten ab 1. Juni 2025: uepo.de/2025/04/10/neue-jveg-saetze-gelten-ab-1-juni-2025
- Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025), BGBl. 2025 I Nr. 109: recht.bund.de/bgbl/1/2025/109/VO.html
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Gesetze und Vorgaben in ihrer jeweils geltenden Fassung. Fehler melden Sie bitte an support@taktwert.de, wir korrigieren sie umgehend.