Ratgeber für Architektur und Ingenieurwesen · Stand: Oktober 2026

HOAI-Leistungsphasen 1-9: Prozentsätze und Honorarberechnung

Bei Gebäuden bewertet die HOAI die neun Leistungsphasen mit 2, 7, 15, 3, 25, 10, 4, 32 und 2 Prozent. Zusammen sind das 100 Prozent.[1] Das Honorar einer Phase ist ihr Prozentsatz vom Tafelwert. Den Tafelwert bestimmen anrechenbare Kosten, Honorarzone und vereinbarter Satz.[2][3]

Welche Prozentsätze haben die Leistungsphasen?

§ 34 Abs. 3 HOAI legt die Anteile für Gebäude und Innenräume fest.[1] Bei Innenräumen ist die Genehmigungsplanung weniger wert, die Ausführungsplanung mehr.

LeistungsphaseGebäudeInnenräume
LPH 1 Grundlagenermittlung2 %2 %
LPH 2 Vorplanung7 %7 %
LPH 3 Entwurfsplanung15 %15 %
LPH 4 Genehmigungsplanung3 %2 %
LPH 5 Ausführungsplanung25 %30 %
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe10 %7 %
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe4 %3 %
LPH 8 Objektüberwachung32 %32 %
LPH 9 Objektbetreuung2 %2 %
Summe100 %100 %

Für andere Leistungsbilder gelten eigene Anteile. Freianlagen stehen in § 39, Tragwerksplanung in § 51 und Technische Ausrüstung in § 55 HOAI.[4]

Was passiert in welcher Leistungsphase?

Die Grundleistungen jeder Phase stehen in Anlage 10 der HOAI.[5] Kurz gefasst:

  • LPH 1 Grundlagenermittlung: Aufgabe klären, Ort besichtigen, Leistungsbedarf beraten.
  • LPH 2 Vorplanung: Varianten untersuchen und bewerten, Kostenschätzung nach DIN 276.
  • LPH 3 Entwurfsplanung: Entwurf durcharbeiten, Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung.
  • LPH 4 Genehmigungsplanung: Bauantrag und Nachweise erarbeiten und einreichen.
  • LPH 5 Ausführungsplanung: Pläne mit allen Einzelangaben für die Ausführung, bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1.
  • LPH 6 Vorbereitung der Vergabe: Leistungsverzeichnisse, Mengen, Kostenkontrolle mit bepreisten Leistungsverzeichnissen.
  • LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: Angebote einholen, prüfen und werten, Preisspiegel, Vergabevorschläge.
  • LPH 8 Objektüberwachung: Bau überwachen, Rechnungen prüfen, Abnahme organisieren, Kostenfeststellung.
  • LPH 9 Objektbetreuung: Mängel bewerten und Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfristen.

LPH 8 ist mit 32 Prozent die größte Phase. LPH 5 folgt mit 25 Prozent. Zusammen machen sie bei Gebäuden mehr als die Hälfte des Honorars aus.[1]

Wie berechnet man das Honorar nach HOAI?

Das Honorar für Grundleistungen ergibt sich aus Leistungsbild, Honorarzone und Honorartafel. Bei Gebäuden kommen die anrechenbaren Kosten hinzu.[2] Gehen Sie in sechs Schritten vor:

  1. Anrechenbare Kosten ermitteln. Grundlage ist die Kostenberechnung, sonst die Kostenschätzung.[2] Die HOAI verweist auf DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008. Die Umsatzsteuer gehört nicht dazu.[6] Bei Gebäuden sind die Kosten der Baukonstruktion voll anrechenbar, Technische Anlagen nur teilweise.[7]
  2. Honorarzone bestimmen. Für Gebäude gibt es fünf Zonen, von sehr geringen bis sehr hohen Anforderungen. Kriterien sind etwa Einbindung in die Umgebung, Funktionsbereiche, Gestaltung und Konstruktion.[3]
  3. Tafelwert ablesen. Die Honorartafel in § 35 Abs. 1 nennt für jede Zone eine Spanne vom Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz.[3]
  4. Interpolieren. Liegen die Kosten zwischen zwei Tafelzeilen, wird linear interpoliert.[8]
  5. Satz anwenden. Basishonorarsatz, oberer Satz oder ein vereinbarter Wert dazwischen.
  6. Leistungsphasen anteilig berechnen. Nur die übertragenen Phasen mit ihren Prozentsätzen.[9]

Danach können ein Umbauzuschlag, Besondere Leistungen, Nebenkosten und die Umsatzsteuer hinzukommen.[2][10][11] Den Rechenweg bis Schritt 6 nimmt Ihnen der HOAI-Rechner ab.

Rechenbeispiel: Gebäude mit 800.000 € anrechenbaren Kosten

Ein Neubau, Honorarzone III (durchschnittliche Anforderungen), anrechenbare Kosten 800.000 €. Diesen Wert gibt es in der Tafel nicht. Die Nachbarzeilen lauten:[3]

Anrechenbare KostenBasisOberer Satz
750.000 €89.927 €112.156 €
1.000.000 €115.675 €144.268 €

800.000 € liegt bei einem Fünftel des Abstands zwischen beiden Zeilen. Die lineare Interpolation nach § 13 HOAI ergibt:[8]

Basishonorarsatz: 89.927 € + (115.675 € − 89.927 €) × 0,2 = 95.076,60 €

Oberer Honorarsatz: 112.156 € + (144.268 € − 112.156 €) × 0,2 = 118.578,40 €

Das ist das Honorar für alle neun Leistungsphasen, also 100 Prozent. Beim Basishonorarsatz verteilt es sich so:

LeistungsphaseAnteilHonorar netto
LPH 1 Grundlagenermittlung2 %1.901,53 €
LPH 2 Vorplanung7 %6.655,36 €
LPH 3 Entwurfsplanung15 %14.261,49 €
LPH 4 Genehmigungsplanung3 %2.852,30 €
LPH 5 Ausführungsplanung25 %23.769,15 €
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe10 %9.507,66 €
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe4 %3.803,06 €
LPH 8 Objektüberwachung32 %30.424,51 €
LPH 9 Objektbetreuung2 %1.901,53 €
Summe100 %95.076,59 €

Die Summe weicht um einen Cent vom Gesamtwert ab, weil jede Phase auf volle Cent gerundet ist. Eine Rundungsregel enthält die HOAI nicht. Werden nur die LPH 1 bis 4 beauftragt, sind es 27 Prozent, also 25.670,68 €.

Basishonorarsatz oder oberer Honorarsatz?

Der Basishonorarsatz ist der untere Wert der Tafel.[12] Er gilt automatisch, wenn keine Vereinbarung über die Höhe des Honorars in Textform getroffen wurde.[13] Wer mehr will, muss es also vorher in Textform vereinbaren.

Im Beispiel liegen zwischen beiden Sätzen 23.501,80 €. Die HOAI nennt nur die beiden Enden. Ein Wert dazwischen, etwa der Mittelsatz, wird in der Praxis linear berechnet. Im Beispiel wären das 106.827,50 €.

Seit 2021 dürfen Sie auch unter dem Basishonorarsatz oder über dem oberen Satz abschließen. Die Tafeln sind Orientierungswerte.[12][13] Bei Verbrauchern gilt eine Hinweispflicht: Sie müssen vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar vereinbart werden kann. Fehlt der Hinweis, gilt statt eines höheren Honorars der Basishonorarsatz.[13]

Was gilt bei Teilaufträgen, Umbau und kleinen Projekten?

Nicht alle Leistungsphasen beauftragt

Dann dürfen nur die Prozentsätze der übertragenen Phasen berechnet werden. Fehlen Grundleistungen innerhalb einer Phase, wird der Anteil gekürzt. Beides ist in Textform zu vereinbaren.[9]

Umbau und Modernisierung

Für Umbauten von Gebäuden kann ein Zuschlag bis 33 Prozent in Textform vereinbart werden, für Innenräume bis 50 Prozent.[14] Fehlt eine Vereinbarung, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 Prozent als vereinbart.[2]

Außerhalb der Tafel

Die Tafel für Gebäude reicht von 25.000 € bis 25.000.000 € anrechenbaren Kosten.[3] Für Werte darunter oder darüber nennt sie keine Orientierungswerte. Dann vereinbaren Sie das Honorar frei, zum Beispiel als Zeithonorar.[13]

Honorar nach Leistungsphasen in Taktwert

Der HOAI-Gebührenrechner in Taktwert rechnet Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Sie wählen Zone, Satz und Leistungsphasen. Die Beträge übernimmt Taktwert als Positionen in die Rechnung.

Abschlags- und Schlussrechnung mit Abzug der Abschläge inklusive Umsatzsteuer sind dabei. Jeden Zeiteintrag können Sie einer Leistungsphase zuordnen. Einen Plan-Ist-Vergleich je Leistungsphase in Euro als eigene Ansicht gibt es nicht, auch keine AVA und keine Kostenverfolgung nach DIN 276.

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Häufige Fragen

Zu Leistungsphasen und Honorarberechnung nach HOAI. Weitere Fragen beantworten wir unter support@taktwert.de.

Wie viel Prozent hat jede HOAI-Leistungsphase?

Bei Gebäuden: LPH 1 2 %, LPH 2 7 %, LPH 3 15 %, LPH 4 3 %, LPH 5 25 %, LPH 6 10 %, LPH 7 4 %, LPH 8 32 %, LPH 9 2 %.[1]

Was kosten die Leistungsphasen 1 bis 4?

Bei Gebäuden 27 Prozent des Honorars. Im Beispiel mit 800.000 € anrechenbaren Kosten, Zone III und Basishonorarsatz sind das 25.670,68 € netto.[1][3]

Wie interpoliert man in der HOAI-Honorartafel?

Linear zwischen den beiden Nachbarzeilen.[8] Liegen die Kosten bei einem Fünftel des Abstands, kommt ein Fünftel der Honorardifferenz zum unteren Wert hinzu.

Gilt der Basishonorarsatz automatisch?

Ja, wenn keine Vereinbarung über die Höhe des Honorars in Textform getroffen wurde. Dann gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz als vereinbart.[13]

Sind die HOAI-Honorare noch verbindlich?

Nein. Seit der HOAI 2021 sind die Tafelwerte Orientierungswerte.[12] Das gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2021.[15]

Welche Kosten sind anrechenbar?

Bei Gebäuden voll die Kosten der Baukonstruktion, Technische Anlagen teilweise.[7] Grundlage ist die Kostenberechnung nach DIN 276 in der Fassung von 2008, ohne Umsatzsteuer.[2][6]

Weiterlesen

Quellen

Stand: Oktober 2026. Abgerufen am 8. Oktober 2026.

  1. § 34 HOAI, Leistungsbild Gebäude und Innenräume: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__34.html
  2. § 6 HOAI, Grundlagen des Honorars: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__6.html
  3. § 35 HOAI, Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__35.html
  4. HOAI 2021, Gesamttext (gesetze-im-internet.de): gesetze-im-internet.de/hoai_2013/
  5. Anlage 10 HOAI, Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/anlage_10.html
  6. § 4 HOAI, Anrechenbare Kosten: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__4.html
  7. § 33 HOAI, Besondere Grundlagen des Honorars (Gebäude und Innenräume): gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__33.html
  8. § 13 HOAI, Interpolation: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__13.html
  9. § 8 HOAI, Berechnung des Honorars in besonderen Fällen: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__8.html
  10. § 14 HOAI, Nebenkosten: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__14.html
  11. § 16 HOAI, Umsatzsteuer: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__16.html
  12. § 2a HOAI, Honorartafeln und Basishonorarsatz: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__2a.html
  13. § 7 HOAI, Honorarvereinbarung: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__7.html
  14. § 36 HOAI, Umbauten und Modernisierungen: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__36.html
  15. § 57 HOAI, Übergangsvorschrift: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__57.html

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber gibt den Stand von Gesetz und Quellen im Oktober 2026 allgemein wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall durch Ihre Kammer, eine Rechtsanwältin oder Ihre Steuerberatung. Rechenbeispiele sind vereinfacht. Fehler melden Sie bitte an support@taktwert.de, wir korrigieren sie umgehend.