Ratgeber für Architektur und Ingenieurwesen · Stand: Oktober 2026
HOAI-Stundensätze 2026: Zeithonorar für Architekten und Ingenieure
Die HOAI 2021 enthält keine Stundensätze. Ein Zeithonorar vereinbaren Sie frei mit Ihrem Auftraggeber, am besten in Textform.[1][2] Zur Orientierung: Bayern nennt seit Juli 2023 netto 121 € für Auftragnehmer, 86 € für Mitarbeiter und 64 € für sonstige Mitarbeiter.[3] Die Kammern in Bremen empfehlen seit März 2024 als Mindestmaß 66 € bis 153 €.[4] Tatsächlich abgerechnet haben Büroinhaber 2023 im Median 95 €.[5]
Gibt es in der HOAI 2021 Stundensätze?
Nein. Die HOAI regelt Honorare nur noch für Grundleistungen, und zwar über Honorartafeln. Diese Tafeln sind seit 2021 Orientierungswerte, keine Pflichtpreise.[6] Eine Regel für Stundensätze gibt es nicht mehr. Die Bayerische Architektenkammer schreibt dazu, die Stundensatzregelung sei „komplett und ersatzlos gestrichen“. Jedes nach Zeitaufwand berechnete Honorar muss deshalb frei vereinbart werden.[1]
Die Fassung von 2021 gilt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2020 geschlossen wurden.[7] Eine Novelle ist in Arbeit. Die AHO-Herbsttagung am 24. November 2026 trägt den Titel „HOAI 2027 auf der Zielgeraden“.[8] Bis eine neue Fassung in Kraft tritt, gilt die HOAI 2021.
Wann rechnen Planer nach Stunden ab?
- Besondere Leistungen. Sie können neben den Grundleistungen vereinbart werden. Die Liste in der HOAI ist nicht abschließend.[9]
- Leistungen ohne Leistungsbild, etwa Beratung, Gutachten oder Mitwirkung in Gremien.
- Kleine Aufträge, deren anrechenbare Kosten unter dem ersten Tafelwert liegen. Bei Gebäuden beginnt die Tafel bei 25.000 €.[10]
- Grundleistungen, wenn Sie das so vereinbaren. Auch das Honorar für Grundleistungen richtet sich nach Ihrer Vereinbarung.[2]
Laut Bundesarchitektenkammer rechnen kleinere Büros häufiger nach Stunden, nach Zeitschätzung oder pauschal ab. Nur noch 49 Prozent des Umsatzes stammten 2023 aus Honoraren nach HOAI.[5]
Welche Stundensätze sind für Architekten und Ingenieure üblich?
Eine amtliche Tabelle gibt es nicht. Es gibt Empfehlungen von Behörden und Kammern und eine Umfrage der Bundesarchitektenkammer. Alle Werte sind netto, also ohne Umsatzsteuer.
| Quelle und Stand | Stundensätze netto |
|---|---|
| Bayerisches Bauministerium, Juli 2023[3] | Auftragnehmer 121 €, Mitarbeiter 86 €, sonstige Mitarbeiter 64 € |
| Architektenkammer und Ingenieurkammer Bremen, März 2024[4] | Inhaber und Abteilungsleiter 153 €, Projektleiter 128 €, Projektingenieur 94 €, Techniker, Zeichner und sonstige 66 € |
| Baukammer Berlin, Februar 2021, laut VBI[11] | Auftragnehmer 184 €, Projektleiter 139 €, Ingenieur 107 €, technische Mitarbeiter 83 €, sonstige 65 € |
| Kammern Sachsen-Anhalt, Februar 2021, laut VBI[11] | Büroinhaber ca. 98 bis 140 €, angestellte Ingenieure ca. 77 bis 95 €, Bauzeichner ca. 61 bis 65 € |
| Bundesarchitektenkammer, Befragung für 2023[5] | Tatsächlich abgerechnet: Partner und Inhaber 95 € (Median) |
Zwei Dinge fallen auf. Erstens liegen die Empfehlungen weit auseinander. Zweitens rechnen viele Büros weniger ab, als die Kammern empfehlen. Die Bundesarchitektenkammer nennt die 95 € „weit unter den Werten anderer Freiberufler“.[5]
Die Werte öffentlicher Auftraggeber sind mit Vorsicht zu lesen. Die Bayerische Architektenkammer hält sie für eher an der unteren Grenze. Sie bildeten nur den Stand abgeschlossener Vereinbarungen ab.[1] Für Bauzeichner nennen die Empfehlungen meist den Satz für technische oder sonstige Mitarbeiter, also etwa 61 € bis 83 €.[11][4]
Wie berechne ich meinen eigenen Stundensatz?
Empfehlungen ersetzen keine eigene Kalkulation. Ihr Satz muss alle Kosten des Büros decken, dazu Ihr Gehalt, Wagnis und Gewinn. Die Bayerische Architektenkammer rät ausdrücklich, den Satz selbst zu ermitteln.[1]
Die Methode der AHO
Der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) bietet einen Stundensatzrechner an. Er multipliziert die Personalkosten mit einem Gemeinkostenfaktor. Der Faktor stammt aus Umfragen der AHO und hängt von der Bürogröße ab.[12]
| Bürogröße | Gemeinkostenfaktor |
|---|---|
| 1 Person | 1,71 |
| 2 bis 5 Personen | 2,03 |
| 6 bis 10 Personen | 2,55 |
| 11 bis 50 Personen | 2,63 |
| über 50 Personen | 2,74 |
Der Rechner geht von 204 Arbeitstagen im Jahr und 75 Prozent produktiven Stunden aus.[12] Als Beispiel nennt die AHO für ein Büro mit 11 bis 50 Personen: Bei 70.000 € Jahresgehalt ergeben sich 113 € je Stunde, bei 80.000 € sind es 130 €. Darin stecken 10 Prozent Unternehmerbedarf und 5 Prozent Gewinn.[13]
Eine einfache Gegenrechnung
Für ein kleines Büro hilft eine Vollkostenrechnung. Die Zahlen hier sind ein erfundenes Beispiel, keine Empfehlung.
Bürokosten im Jahr (Miete, Software, Versicherung, Fahrzeug): 60.000 €
Gewünschtes Inhabergehalt: 80.000 €
Wagnis und Gewinn, 10 Prozent: 14.000 €
Zu erwirtschaften: 154.000 €
Abrechenbare Stunden: 204 Tage × 8 Stunden × 75 % = 1.224 Stunden
Nötiger Stundensatz: 154.000 € ÷ 1.224 h = 125,82 €
Der wichtigste Hebel ist die Zahl der abrechenbaren Stunden. Akquise, Verwaltung und Fortbildung kann niemand berechnen. Wer seine eigenen Stunden nicht kennt, kalkuliert hier oft zu optimistisch. Mehr dazu im Ratgeber Zeiterfassung im Architekturbüro.
Wie vereinbare ich ein Zeithonorar wirksam?
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Parteien in Textform treffen.[2] Textform heißt: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der der Erklärende genannt ist.[14] Eine E-Mail oder ein PDF reicht. Eine Unterschrift auf Papier ist nicht nötig.
Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz als vereinbart.[2] Für Leistungen außerhalb der HOAI gilt ohne Vereinbarung die „übliche Vergütung“.[15] Was üblich ist, klärt im Streit oft erst ein Gutachter. Halten Sie den Stundensatz deshalb immer vorher fest.
Checkliste für die Honorarvereinbarung
- Stundensätze je Qualifikation, zum Beispiel Inhaber, Projektleitung, Mitarbeiter, Zeichner.
- Welche Leistungen nach Zeit abgerechnet werden und welche nach Honorartafel.
- Abrechnungstakt, zum Beispiel volle Viertelstunde.
- Form des Stundennachweises: Datum, Person, Tätigkeit, Dauer.
- Nebenkosten: pauschal oder nach Einzelnachweis. Eine Pauschale muss in Textform vereinbart sein.[16]
- Abschlagszahlungen, etwa monatlich nach geleisteten Stunden.[17]
- Laufzeit der Sätze oder eine Anpassung bei langen Projekten. Die Bayerische Architektenkammer empfiehlt eine solche Wertsicherung.[1]
- Umsatzsteuer zusätzlich zum Nettosatz.[18]
Ist Ihr Auftraggeber Verbraucher, gilt eine zusätzliche Pflicht. Sie müssen ihn vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die Tafelwerte vereinbart werden kann. Ohne diesen Hinweis gilt für Grundleistungen statt eines höheren Honorars nur der Basishonorarsatz.[2]
Was gehört auf eine Rechnung nach Zeitaufwand?
Eine Rechnung nach Stunden muss nachvollziehbar sein. Für Abschläge verlangt das Gesetz eine Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.[19] Die Schlussrechnung muss prüffähig sein, also eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthalten.[20] In der Praxis heißt das:
- Stundenliste mit Datum, Person oder Qualifikation, Tätigkeit und Dauer.
- Bezug zum Projekt, bei Planern oft auch zur Leistungsphase.
- Stundensatz je Qualifikation laut Vereinbarung.
- Nebenkosten getrennt ausgewiesen, etwa Fahrtkosten über 15 km Umkreis, Kopien, Versand.[16]
- Umsatzsteuer und die Pflichtangaben nach § 14 UStG.[21]
Wie Abschläge und Schlussrechnung zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Abschlagsrechnung und Schlussrechnung. Wann sich statt Stunden die Honorartafel lohnt, zeigt HOAI-Leistungsphasen und Honorarberechnung.
Zeithonorar mit Taktwert abrechnen
Taktwert ist eine Desktop-App für Windows und Mac. Ihre Daten bleiben auf Ihren Rechnern, ohne Cloud. Für Architektur und Ingenieurwesen hat jeder Zeiteintrag die Felder Bauvorhaben, Projektnummer und Leistungsphase (LPH 1-9).
- Schwebender Timer, der über allen Programmen sichtbar bleibt.
- Zeithonorar mit Ihrem Stundensatz und Nebenkosten-Pauschale nach § 14 HOAI.
- Rechnung als ZUGFeRD oder XRechnung, auch für öffentliche Auftraggeber mit Leitweg-ID, dazu GiroCode und DATEV-Export.
Kostenlos für eine Person. Premium kostet 39 € je Platz und Jahr zzgl. USt. Eine Handy-App für die Baustelle gibt es nicht.
Häufige Fragen
Zu Stundensätzen und Zeithonorar nach HOAI. Weitere Fragen beantworten wir unter support@taktwert.de.
Was ist der Stundensatz nach HOAI 2021?
Die HOAI 2021 nennt keinen Stundensatz. Sie vereinbaren ihn frei, am besten in Textform.[2] Zur Orientierung nennt Bayern netto 121 € für Auftragnehmer, 86 € für Mitarbeiter und 64 € für sonstige Mitarbeiter.[3]
Wie hoch ist der Stundensatz eines Architekten im Durchschnitt?
Laut Befragung der Bundesarchitektenkammer haben Partner und Inhaber 2023 im Median 95 € je Stunde abgerechnet.[5] Die Kammern in Bremen empfehlen für Inhaber 153 € als Mindestmaß.[4]
Welcher Stundensatz gilt für Bauzeichner?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Die Empfehlungen nennen für Techniker, Zeichner und sonstige Mitarbeiter etwa 61 € bis 83 € netto, je nach Kammer und Jahr.[11][4]
Muss ein Zeithonorar schriftlich vereinbart werden?
Die HOAI verlangt Textform, also etwa E-Mail oder PDF.[2][14] Ohne Vereinbarung gilt bei Grundleistungen der Basishonorarsatz, bei anderen Leistungen die übliche Vergütung.[15]
Darf ich Nebenkosten zusätzlich zum Stundensatz berechnen?
Ja. Die für den Auftrag nötigen Nebenkosten können Sie zusätzlich berechnen, nach Einzelnachweis oder pauschal. Eine Pauschale muss in Textform vereinbart sein.[16]
Weiterlesen
Quellen
Stand: Oktober 2026. Abgerufen am 8. Oktober 2026.
- Bayerische Architektenkammer, Merkblatt 2 HOAI, Kalkulationshilfe Stundensätze, Stand 01/2026: byak.de/data/Recht/M02_-_HOAI_Stundensaetze__Stand_Januar_2026_.pdf
- § 7 HOAI, Honorarvereinbarung: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__7.html
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Schreiben vom 5. Juli 2023, Fortschreibung Orientierungswerte Stundensätze: bayika.de/bayika-wAssets/docs/aktuelles/2023/2023-07-05_StMB-23-40012.3-3-5-3_Frau_Fischer_Regierungen.pdf
- Architektenkammer NRW, Empfehlungen für Stundensätze (Architektenkammer und Ingenieurkammer Bremen), 28. März 2024: aknw.de/aktuelles/news/details/news/empfehlungen-fuer-stundensaetze
- Bundesarchitektenkammer, Strukturbefragung der Kammermitglieder, Berichtsjahr 2023: bak.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-strukturbefragung-der-kammermitglieder-liefert-neue-zahlen-zur-lage-des-berufsstands/
- § 2a HOAI, Honorartafeln und Basishonorarsatz: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__2a.html
- § 57 HOAI, Übergangsvorschrift: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__57.html
- AHO, Aktuelles und Presse (Herbsttagung 24.11.2026 „HOAI 2027 auf der Zielgeraden“): aho.de/aktuelles-presse/
- § 3 HOAI, Leistungen und Leistungsbilder: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__3.html
- § 35 HOAI, Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__35.html
- VBI, Übersicht über die Empfehlung von Stundensätzen in den Bundesländern, August 2023: vbi.de/wp-content/uploads/2023/08/Uebersicht-ueber-die-Empfehlung-von-Stundensaetzen-in-den-Bundeslaendern-1.pdf
- AHO, Stundensatzrechner: aho.de/service/stundensatzrechner/
- AHO, Erläuterungen zur Stundensatzermittlung: aho.de/service/erlaeuterungen/
- § 126b BGB, Textform: gesetze-im-internet.de/bgb/__126b.html
- § 632 BGB, Vergütung: gesetze-im-internet.de/bgb/__632.html
- § 14 HOAI, Nebenkosten: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__14.html
- § 15 HOAI, Fälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__15.html
- § 16 HOAI, Umsatzsteuer: gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__16.html
- § 632a BGB, Abschlagszahlungen: gesetze-im-internet.de/bgb/__632a.html
- § 650g BGB, Zustandsfeststellung, Schlussrechnung: gesetze-im-internet.de/bgb/__650g.html
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen: gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber gibt den Stand von Gesetz und Quellen im Oktober 2026 allgemein wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall durch Ihre Kammer, eine Rechtsanwältin oder Ihre Steuerberatung. Rechenbeispiele sind vereinfacht. Fehler melden Sie bitte an support@taktwert.de, wir korrigieren sie umgehend.