Ratgeber für Anwälte · Stand: Oktober 2026

Anwalt Stundensatz: Was ist üblich, und woher kommen die Zahlen?

Einen gesetzlichen Stundensatz für Anwälte gibt es nicht, er wird vereinbart. Die bekanntesten Zahlen stammen vom Soldan Institut: im Schnitt 182 € je Stunde in einer Studie von 2006 und 216 € für feste Stundensätze in der Beratung laut Jahrbuch 2017/2018. Neuere belastbare Durchschnittswerte haben wir nicht gefunden.

Was sagen die Studien zum Stundensatz?

Eine amtliche Statistik zu Stundensätzen gibt es nicht. Die bekanntesten Zahlen stammen vom Soldan Institut für Anwaltmanagement. Neuere Erhebungen mit belastbaren Durchschnittswerten haben wir bei unserer Recherche im Oktober 2026 nicht gefunden.

QuelleErgebnis
Soldan Institut, Studie zu Vergütungsvereinbarungen, Pressemitteilung 2006[1]Durchschnitt 182 € je Stunde. Spanne von unter 75 € bis deutlich über 300 €. Über 1.000 befragte Anwälte.
Soldan Institut, Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2017/2018[2]Fester Stundensatz für anwaltliche Beratung im Durchschnitt 216 €.

Beide Zahlen sind mehrere Jahre alt. Die Preise dürften seitdem gestiegen sein, belegen können wir das nicht. Nutzen Sie die Werte deshalb nur als grobe Orientierung.

Was den Stundensatz bestimmt

Nach der Studie von 2006 hängt der Satz vor allem von der Größe der Kanzlei, den Mandanten und dem Rechtsgebiet ab. Weitere Faktoren waren Berufserfahrung, Spezialisierung, Ortsgröße und Region.[1] Einige Ergebnisse:[1]

  • Einzelanwälte lagen rund 14 % unter dem Durchschnitt.
  • Sozietäten mit mehr als 20 Anwälten lagen schon bei ihren Mindestsätzen 67 % über dem Mittel.
  • In Westdeutschland waren die Sätze rund ein Viertel höher als in Ostdeutschland.
  • Fachanwälte berechneten rund 10 % mehr.
  • Im Durchschnitt gingen 49 % des Stundensatzes für Praxiskosten weg.

Darf ein Anwalt jeden Stundensatz verlangen?

Ein Stundensatz muss vereinbart sein, in Textform und mit den Angaben nach § 3a Abs. 1 RVG.[4] Einen gesetzlichen Stundensatz gibt es nicht. Es gibt aber Grenzen:

  • Nach oben: Ist die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann das Gericht sie bis zur gesetzlichen Vergütung herabsetzen (§ 3a Abs. 3 RVG).[4]
  • Nach unten im Prozess: In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden (§ 49b Abs. 1 BRAO).[5] Außergerichtlich ist weniger erlaubt, wenn es angemessen ist (§ 4 Abs. 1 RVG).[10]
  • Ohne Vereinbarung bei Beratung: Für eine Beratung oder ein Gutachten ohne Gebührenvereinbarung gilt das bürgerliche Recht. Bei Verbrauchern sind höchstens 250 € fällig, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € (§ 34 Abs. 1 RVG).[3]

Wie hoch ein Satz im Einzelfall sein darf, entscheiden die Umstände. Im BGH-Fall zum Zeittakt war ein Stundensatz von 290 € netto vereinbart. Nach dem BGH durfte der Anwalt diesen Satz abrechnen, aber nur minutengenau statt im 15-Minuten-Takt.[6] Das ist ein Einzelfall, kein Richtwert.

Stundensatz oder Streitwert: was ist günstiger?

Das hängt vom Gegenstandswert und vom Aufwand ab. Die Tabelle zeigt, wie viele Stunden zu 250 € netto die gesetzliche 1,3 Geschäftsgebühr abdecken würde. Die 250 € sind ein Rechenbeispiel, kein üblicher Satz.

Gegenstandswert1,3 Gebühr Nr. 2300entspricht
5.000 €460,85 €1,8 Std.
10.000 €847,60 €3,4 Std.
25.000 €1.205,10 €4,8 Std.
50.000 €1.764,10 €7,1 Std.

Gebühren nach der RVG-Tabelle 2025, netto ohne Auslagen.[9] Bei kleinen Werten und viel Arbeit ist das Zeithonorar für den Anwalt meist die bessere Wahl. Bei hohen Werten und wenig Aufwand sind die gesetzlichen Gebühren oft höher. Im Prozess bilden sie ohnehin die Untergrenze. Weitere Werte finden Sie in der RVG-Tabelle 2025 und im RVG-Rechner.

Netto, Auslagen, Sekretariat: was gehört zum Stundensatz?

Ein Stundensatz allein sagt wenig. Vergleichen Sie Angebote nur, wenn klar ist, was dazugehört. Diese Punkte sollte die Vereinbarung regeln:

  • Ob der Satz netto oder brutto gilt. Im BGH-Fall waren es 290 € zuzüglich Umsatzsteuer.[6]
  • Ob es verschiedene Sätze gibt, etwa für Partner, angestellte Anwälte und Sekretariat. Im selben Fall waren 60 € je Stunde für das Sekretariat vereinbart.[6]
  • Wie Sekretariatszeit erfasst wird. Eine Pauschale, die der Anwalt nach Belieben ansetzen darf, führte dort zur gesetzlichen Vergütung.[6]
  • Ob Reise- und Wartezeiten als Arbeitszeit zählen.
  • Ob Auslagen wie Porto, Telefon, Kopien und Fahrtkosten dazukommen.

Wie kalkulieren Sie Ihren eigenen Stundensatz?

Eine einfache Rechnung: Kosten der Kanzlei plus gewünschter Gewinn, geteilt durch die Stunden, die Sie im Jahr wirklich abrechnen können.

Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen
Kosten der Kanzlei im Jahr60.000 €
Gewünschter Gewinn vor Steuern90.000 €
Abrechenbare Stunden im Jahr1.000
Nötiger Stundensatz netto150 €

Der wichtigste Hebel sind die abrechenbaren Stunden. Wer Telefonate und E-Mails nicht erfasst, verliert sie. Bei einem Stundenhonorar müssen Sie jede Tätigkeit außerdem konkret belegen können.[6] Wie das geht, zeigt der Ratgeber Zeithonorar abrechnen. Die passende Vereinbarung beschreibt Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG.

Stundensatz in Österreich und der Schweiz

Österreich

Das Honorar ergibt sich aus der Vereinbarung mit dem Mandanten. Fehlt eine Vereinbarung, schuldet der Mandant eine angemessene Entlohnung nach §§ 1004 und 1152 ABGB. Für die Honorarvereinbarung wird Schriftform empfohlen. So steht es in § 1 der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags.[7] Einen allgemeinen Stundensatz nennen die AHK nicht. Sie verweisen vielfach auf den Rechtsanwaltstarif (RATG). Für einzelne Fälle nennen sie Beträge je halbe Stunde, etwa in offiziosen Strafsachen vor dem Bezirksgericht 182 € für die erste und 91 € für jede weitere halbe Stunde einer Hauptverhandlung erster Instanz (Stand der AHK: 29. September 2023).[7]

Schweiz

Die Schweiz hat keinen bundesweiten Anwaltstarif. Die Kantone regeln, was Gerichte als Entschädigung festsetzen. Im Kanton Zürich beträgt die Gebühr nach Zeitaufwand in der Regel 150 bis 350 Franken je Stunde. Für unentgeltliche oder amtliche Vertretungen sind es in der Regel 220 Franken (§ 3 der Verordnung über die Anwaltsgebühren, Fassung vom 4. Dezember 2013).[8] Die Verordnung gilt für Vergütungen, die Justizbehörden festsetzen. Was Sie mit Ihren Mandanten frei vereinbaren, regelt sie nicht.[8] Ob die Fassung im Oktober 2026 noch unverändert gilt, haben wir nicht abschließend geprüft.

Taktwert für Anwälte

Taktwert erfasst Ihre Zeit für Mandanten mit dem schwebenden Timer oder im Outlook-Add-in direkt an der E-Mail, wobei Taktwert den Mandanten am Absender erkennt. Dazu kommen Auswertungen Ihrer erfassten Zeiten. Abgerechnet wird nach Zeit mit einstellbarem Takt oder über den Gebührenrechner nach Gegenstandswert. Mehr: Taktwert und Actaport, Taktwert und Kleos.

Taktwert ist eine Desktop-App für Windows und Mac. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Rechner, es gibt keine Cloud. Taktwert ersetzt keine vollständige Kanzleisoftware: beA, Fristenkalender, eine Aktenverwaltung wie in Kanzleisoftware und eine Handy-App gibt es nicht. Für eine Person ist Taktwert kostenlos, Premium kostet 39 € je Platz und Jahr zzgl. USt. Taktwert laden.

Häufige Fragen

Weitere Fragen beantworten wir unter support@taktwert.de.

Was kostet ein Anwalt pro Stunde im Durchschnitt?

Belegte Durchschnittswerte sind alt. Das Soldan Institut ermittelte 2006 im Schnitt 182 € je Stunde, das Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft 2017/2018 nennt 216 € für feste Stundensätze in der Beratung.[1][2]

Darf ein Anwalt einen beliebigen Stundensatz verlangen?

Er muss ihn in Textform vereinbaren. Ist die Vergütung unangemessen hoch, kann das Gericht sie bis zur gesetzlichen Vergütung herabsetzen (§ 3a RVG).[4]

Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?

Ohne Gebührenvereinbarung zahlt ein Verbraucher für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € (§ 34 Abs. 1 RVG).[3] Mit Vereinbarung gilt der vereinbarte Betrag.

Ist der Stundensatz günstiger als die Abrechnung nach Streitwert?

Das hängt vom Fall ab. Bei 10.000 € Gegenstandswert entspricht die 1,3 Geschäftsgebühr von 847,60 € netto etwa 3,4 Stunden zu 250 €.[9] Im Gerichtsverfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.[5]

Gibt es in der Schweiz feste Stundensätze für Anwälte?

Nicht bundesweit. Im Kanton Zürich setzen Gerichte nach Zeitaufwand in der Regel 150 bis 350 Franken je Stunde fest, für amtliche Vertretungen in der Regel 220 Franken.[8]

Weiterlesen

Quellen

Stand: Oktober 2026. Abgerufen am 8. Oktober 2026.

  1. Soldan Institut, Pressemitteilung „Stundensätze in deutschen Anwaltskanzleien“ vom 12. Juli 2006 (als PDF bei einer Kanzlei abgelegt): ra-rausch.com
  2. Soldan, Neues Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft ist erschienen, 15. Februar 2018: soldan.de/insights/jahrbuch-anwaltschaft
  3. § 34 RVG, Beratung, Gutachten und Mediation: gesetze-im-internet.de/rvg/__34
  4. § 3a RVG, Vergütungsvereinbarung: gesetze-im-internet.de/rvg/__3a
  5. § 49b BRAO, Vergütung: gesetze-im-internet.de/brao/__49b
  6. BGH, Urteil vom 13. Februar 2020, IX ZR 140/19 (Volltext bei der Rechtsanwaltskammer München): rak-muenchen.de
  7. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Allgemeine Honorar-Kriterien (AHK), Stand 29.09.2023, §§ 1 und 9: oerak.at
  8. Kanton Zürich, Verordnung über die Anwaltsgebühren (AnwGebV, LS 215.3), §§ 1 und 3, Änderung vom 4. Dezember 2013: zhlex.zh.ch
  9. § 13 RVG, Wertgebühren, mit Anlage 2: gesetze-im-internet.de/rvg/__13
  10. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung: gesetze-im-internet.de/rvg/__4

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